Wichtige Informationen

Rechtliche Informationen

Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass sich meine Tätigkeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie (staatlich zugelassen zur Psychotherapie/HPG) und Hypnosetherapeutin von der eines Arztes, psychologischen oder medizinischen Psychotherapeuten unterscheidet.

Bitte beachten Sie, dass:

  • keine medizinische Diagnosen gestellt werden
  • kein Heilversprechen abgegeben wird
  • keine Medikamente verabreicht werden
  • und keine Rezepte ausgestellt werden.

Eine möglicherweise notwendige psychiatrische oder medizinische Behandlung sollte in keinem Fall durch eine psychotherapeutische Behandlung nach HPG ersetzt werden. Bei auftretenden Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient dazu aufgefordert, selbstständig einen Arzt zu konsultieren.

Der Erfolg der Behandlung hängt von der Mitwirkung des Klienten an der Genesung ab.

Ich behalte mir das Recht vor, im Einzelfall über die Annahme oder Ablehnung von Behandlungen selbst zu entscheiden.

Kontraindikationen

Diese Krankheiten oder Zustände sprechen gegen eine Hypnoseanwendung, in manchen Fällen auch gegen eine psychotherapeutische Behandlung nach HPG:

  • Psychosen und schwere affektive Störungen (z. B. Schizophrenie, bipolare Störungen, endogene Depressionen oder andere schwere psychische Erkrankungen wie Wahn, Halluzinationen…etc…)
  • Borderline-Persönlichkeitsstörung
  • Subakute bzw. akute Suizidalität, akute Eigen- oder Fremdgefährdung
  • Epilepsie oder Störungen im zentralen Nervensystem
  • Stoffgebundene Abhängigkeiten: Alkohol-, harte Drogen-, Medikamentenabhängigkeit, etc…
  • Schwangerschaft
  • Schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Thrombose
  • Einnahme von bestimmten Psychopharmaka wie z. B.: Phasenprophylaktika (z.B. Lithium, Carbamazepin, Valproinsäure), Methylphenidat (z.B. Ritalin®), Hochpotente Neuroleptika (Perphenazin, Fluphenazin, Haloperidol, Benperidol) oder Benzodiazepine
  • Wenn die Beschwerden so ausgeprägt sind, dass eine stationäre Behandlung sinnvoll ist.
  • Wenn eine psychiatrische, psychotherapeutische oder neurologische Behandlung bereits begonnen wurde und der behandelnde Arzt bzw. Therapeut kein Einverständnis zu einer Hypnoseanwendung gibt.
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